AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis LEVANA in Günzburg

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die
Geschäftsbeziehungen zwischen den verschiedenen kooperierenden Hebammen der
Hebammenpraxis LEVANA, Stadtberg 26, 89312 Günzburg und der Teilnehmerin.
Ausgenommen sind andere Kursleiter und Fachpersonen.

Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort,
Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung
in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der
Internetseite der Hebammenpraxis (www.levana-hebammenpraxis.de).

Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede
verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten
gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich
ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

2. Anmeldung / Vertragsschluss

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die
Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen
Werbeträgern ist unverbindlich.

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über
das Online-Anmeldeformular auf der Webseite www.levana-hebammenpraxis.de.

Die Teilnehmerin erhält nach der Anmeldung eine
Anmeldebestätigung per E-Mail zugeschickt. Durch Zurückschicken bzw. Bestätigen
des Anmeldelinks, das Zurückschicken des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Quittierungsbogen bzw. des Behandlungsvertrages an die Hebammenpraxis erfolgt
eine verbindliche Anmeldung der Teilnehmerin.

Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der
Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Der Teilnehmerin wird angeraten,
die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und
das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu
kontrollieren.

 

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis
eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten
mitzuteilen.

Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl
von Teilnehmerinnen möglich. Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der
Ankündigung des Kurses angegeben.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies auf
der Homepage der Hebammenpraxis angezeigt.

Durch die Anmeldung zu den in der Hebammenpraxis
angebotenen Kursen erfolgt keine Vereinbarung in Bezug auf die
Wochenbettbetreuung. Hierfür sind allein die nachfolgenden Bedingungen
einschlägig.

Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft
und im Wochenbett findet nur nach persönlicher Anmeldung statt.

Beide Parteien haben nach dem Vorgespräch die
Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung abzulehnen.

 

3. Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen durch die Hebammenpraxis, Stornierung durch die Teilnehmerin (Kurse)

 

Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der
Internetseite bekannt gegeben.

Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 2 Wochen
vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag
zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Teilnehmerin
unverzüglich erklärt.

Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag
zurücktreten, diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus
Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung
der Kursleitung, ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebammenpraxis
wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren.

Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe
außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei
gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und
Androhung der Kündigung vor. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die
Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit ausschließen. Der
Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis bleibt durch eine solche Kündigung oder
durch einen Ausschluss bestehen.

 

Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die
bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet, weitergehende
Erstattungsansprüche kann die Teilnehmerin gegenüber der Hebammenpraxis nicht
geltend machen. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer
Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen.

Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse mit einer
anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht
möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu
ersetzen.

Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

 

Die Stornierung der Teilnahme ist seitens der Teilnehmerin
bis zu drei Wochen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird der Teilnehmerin
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt. Bei späteren
Stornierungen wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sein denn, der Platz
kann anderweitig vergeben werden. Im Falle einer anderweitigen Vergabe des
Kursplatzes wird der Teilnehmerin nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00
€ in Rechnung gestellt.

Stornierungen sind gegenüber der Kursleitung (per Post
Stadtberg 26, 89312 Günzburg/E-Mail: info@levana-hebammenpraxis.de)
vorzunehmen. Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des
Einganges der Mitteilung in Textform bei der Hebammenpraxis.

4. Preise / Bezahlung

Es gelten die in der jeweiligen aktuellen
Ausschreibung auf der Internetseite der Hebammenpraxis genannten Preise. Die
Preise beinhalten gegebenenfalls Teilnehmerunterlagen und für den
Geburtsvorbereitungskurs am Wochenende Getränke und kleine Pausensnacks (wenn die Hygienemaßnahmen es wegen Corona zulassen).

Die Hebammenpraxis behält sich vor, Zahlungen über die
Abrechnungszentrale für Hebammen abzuwickeln, und die für die Abrechnung
notwendigen Daten der Teilnehmerin (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs-
und Versicherungsdaten) an diese weiter zu leiten.

4.1 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für gesetzlich Krankenversicherte

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs werden
direkt mit der Krankenkasse abgerechnet und sind Kassenleistung.

Für den Geburtsvorbereitungskurs bezahlt jede Frau eine Aufwandspauschale in
Höhe von 30,00 € pro Kurs. Diese ist mit der Anmeldung
direkt auf das Konto der Hebammenpraxis zu entrichten. In dieser Aufwandspauschale ist ein Kursbuch enthalten und die Gebühr für den Partnerabend verrechnet. Die Aufwandspauschale kann abgewählt werden, dann erhalt die Teilnehmerin kein Kursbuch und der Partner kann nicht am Partnerabend teilnehmen. Das Abwählen der Aufwandspauschale erfolgt von der Teilnehmerin telefonisch oder per Email an die Hebammenpraxis LEVANA.

Die Teilnehmerin muss während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben. Versäumte
Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht
erfolgte, werden der Teilnehmerin, mit 15,00 Euro / 60 min, privat in Rechnung
gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
können.

Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen
Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt die
Hebammenpraxis der Teilnehmerin jeden weiteren Kurs als Selbstzahler Kurs in
Rechnung. Diese erhält die Teilnehmerin nach Beendigung des Kurses.

4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte

 

Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die
Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der einzelnen
Bundesländer für den gesamten Kurs.

Zuzüglich bezahlt die Teilnehmerin die 30,00 € Aufwandspauschale für den Geburtsvorbereitungskurs selbst. Die Aufwandspauschale ist telefonisch oder per Email abwählbar. (Genaue Informationen dazu siehe unter „gesetzlich versicherte Frauen“). Die
Hebammenpraxis behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin
einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der
Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und / oder
Beihilfestelle. Die Aufwandspauschale ist mit der Anmeldung auf das Konto der Hebammenpraxis Levana zu bezahlen.

4.3 Bezahlung für eine Begleitperson

Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der
Partnerstunden eines Geburtsvorbereitungskurses wird auf der Internetseite der
Hebammenpraxis bekannt gegeben.

Die Gebühr wird bei Anmeldung fällig.

Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht
nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht
möglich.

5. Pflichten der Kursteilnehmerin

Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden
sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt
auch für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen
Zustand befindet, entweder körperlich oder geistig nicht voll belastbar ist
oder unter Medikamenteneinfluss steht.

Verspürt die Teilnehmerin im Laufe des Kurses
Schmerzen oder Unwohlsein, hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren
und die Hebamme zu informieren.

Die Teilnahme an den Kursen sowie Aufenthalt in der
Praxis erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.

Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden insb. am Inventar
der Praxis sind der Hebamme unverzüglich mitzuteilen und von der Teilnehmerin
zu beheben bzw. Kosten für die Beseitigung der verursachten Schäden zu
übernehmen.

6. Haftung

Die Hebamme übernimmt keine Haftung für verursachte
Schäden, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein
selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen
und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen der Kollegin.

Die Teilnehmerin ist während des Aufenthaltes in der Hebammenpraxis für ihr
Eigentum selbst verantwortlich.

Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung,
Wertgegenständen sowie Geld übernehmen sowohl die Hebammenpraxis als auch die
Kursleitung keine Haftung.

Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für
sich und ihr Kind.

7. Entbindung der Schweigepflicht

Mit Zustimmung der AGB stimmt die Teilnehmerin im
Falle einer Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung ausdrücklich
der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten,
die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Teilnehmerin und dessen Kind
erforderlich sind, zu.

8. Datenschutz

 

Die Teilnehmerin versichert und steht dafür ein, dass
alle von ihr angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Im Rahmen dieser AGB und unserer Dienstleistungen werden Daten über Person,
sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten
der Teilnehmerin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der
Hebammenpraxis erhoben, gespeichert, genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung
unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte
übermittelt.

Weitere Informationen zum Datenschutz kann die
Teilnehmerin jederzeit auf der Internetseite der Hebammenpraxis oder aus der
ihr zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung entnehmen.

9. Kündigung (Betreuung der Wöchnerin)

Die Kündigung der Wochenbettbetreuung bis zu 8 Wochen
vor Entbindungstermin ist ohne Angabe von Gründen beidseitig problemlos
möglich. Sollte die Betreute sich danach gegen eine Wochenbettbetreuung
entscheiden, entsteht der Hebamme ein Verdienstausfall, den die zu Betreuende
in Höhe von 200 Euro selbst zu tragen hat. Erfolgt die Kündigung nach der 32
SSW seitens der Hebamme, so muss diese die zu Betreuende an eine andere Hebamme
vermitteln.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem
von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer
Lücke.

 

Günzburg, Stand: Oktober 2021